Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Martina Großmann
Hagener Allee 35 | 22926 Ahrensburg | Deutschland

Telefon: +49 (0)4102 / 666 02 33
Fax: +49 (0)4102 / 666 02 36

E-Mail: martina@888design.de

Angaben gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
USt-IdNr. DE179729080

Alle Fotos, Vektorgrafiken, Zeichnungen, Illustrationen und Videos:
CC0 – kein Nachweis erforderlich

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Einzelunternehmerin Martina Matzat,
im folgenden 888 design genannt. Stand: 01. Mai 2013

1 Geltungsbereich dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen sämtlichen Angeboten der 888 design an einen Kunden sowie Verträgen zwischen 888 design und einem Kunden zugrunde. Sie gelten mit der Auftragserteilung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die 888 design nicht ausdrücklich anerkennt, sind für 888 design unverbindlich, auch wenn 888 design ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Allgemeines
2.1 Der Umfang der Leistungen von 888 design ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsabschluss aktuellen Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Gibt 888 design verbindlich ein Angebot ab, so ist dies mangels anderweitiger Abrede auf die Dauer von vier Wochen ab Angebotsdatum befristet.
2.3 Der Kunde und 888 design arbeiten im Sinne des Erfolgs des Projekts vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem Vereinbarten oder Zweifeln an der Richtigkeit des Vorgehensweise des jeweils Anderen unverzüglich und gegenseitig.
2.4 Der Kunde und 888 design versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zunächst die Lösung eines möglichen Konflikts durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern zu erlangen.
2.5 Dem Kunden ist bewusst, dass der Erfolg des Projekts von der Qualität und Präzision der Vorleistungen und Mitwirkungshandlungen des Kunden beeinflusst wird.
2.6 Erkennt der Kunde, dass seine eigenen Angaben und Anforderungen fehlerhaft, nicht vollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, so hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen 888 design unverzüglich und unmittelbar mitzuteilen.
2.7 Der Kunde und 888 design nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
2.8 Veränderungen in den benannten Personen haben der Kunde und 888 design sich jeweils unverzüglich und unmittelbar mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
2.9 Die jeweiligen Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung zu dem Zwecke, gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
2.10 Bestandteil der Leistung von 888 design ist nicht eine zeichen- oder wettbewerbsrechtliche Prüfung.

3 Mitwirkung des Kunden
3.1 Der Kunde unterstützt 888 design bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird 888 design hinsichtlich der von 888 design zu erbringenden Leistungen eingehend aufklären.
3.2 Der Kunde stellt gegebenenfalls in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
3.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, 888 design im Rahmen der Vertragsdurchführung (Film-, Bild-, Ton-, Text-, Graphik- o.ä.) Materialien zu beschaffen, so hat der Kunde diese 888 design umgehend in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass 888 design sämtliche zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
3.4 Der Kunde garantiert, dass er Inhaber aller Rechte zur Veröffentlichung der 888 design zur Verfügung gestellten (Film-, Bild-, Ton-, Text-, Graphik- o.ä.) Materialien ist.
3.5 Der Kunde liefert 888 design alle notwendigen Daten und Angaben, insbesondere solche, die 888 design für die Erstellung von Projekten wie beispielsweise Internetpräsenzen, Broschüren, u.ä. benötigt. Für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und rechtliche Vollständigkeit der Angaben und Darstellungen hinsichtlich der Leistungen von 888 design, beispielsweise in Bezug auf Internetpräsenzen und Shopsysteme, hat der Kunde selbst zu sorgen.
3.6 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.
3.7 Die Mitwirkungshandlungen des Kunden stellen 888 design gegenüber eine Hauptpflicht dar.

4 Dritte
4.1 Insbesondere in Bezug auf Fragen des Medien-Einsatzes und der Auswahl Dritter, beispielsweise im Bereich der Werbemittelproduktion, verpflichtet sich 888 design dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, allein auf seine Zielsetzung ausgerichteten Beratung. Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch 888 design unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden.
4.2 888 design ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Kunden gegenüber einzusetzen.
4.3 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für diesen im Tätigkeitsbereich von 888 design tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. 888 design hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn 888 design aufgrund des Verhaltens eines der vorbenannten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

5 Änderungen der Leistung
5.1 Will der Kunde den vertraglich vereinbarten Umfang der von 888 design zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er dieses Änderungsbegehren schriftlich gegenüber 888 design erklären. Die weitere Vorgehensweise richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungsbegehren, die zügig geprüft und voraussichtlich innerhalb von acht Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann 888 design von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2 888 design prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt 888 design aufgrund dieser Prüfung, dass die zu erbringenden Leistungen nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt 888 design dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass das Änderungsbegehren zudem nur geprüft werden kann, wenn die Erledigung der betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben wird. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt 888 design die Prüfung des Änderungsbegehrens durch. Der Kunde ist berechtigt, sein Änderungsbegehren jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungsbegehrens wird 888 design dem Kunden die Auswirkungen des Änderungsbegehrens auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungsbegehrens oder Angaben dazu, warum das Änderungsbegehren nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungsbegehrens unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beilegen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer des auszuführenden Änderungsbegehrens zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, soweit erforderlich, verschoben. 888 design wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsbegehren entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungsbegehrens, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und gegebenenfalls erforderliche Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen dem Kunden und 888 design eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von 888 design abgerechnet.
5.8 888 design hat das Recht, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn und soweit die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von 888 design für den Kunden zumutbar ist.

6 Termine
6.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von 888 design nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
6.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei ohne Mahnung in Verzug gerät, sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
6.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte usw.) hat 888 design nicht zu vertreten. Vorbezeichnete Umstände berechtigen 888 design, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. 888 design wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

7 Vergütung
7.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallender Entgeltforderungen Dritter.
7.2 Die Vergütung von 888 design erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der wöchentlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwands sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von 888 design, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. 888 design ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen zu ändern oder zu ergänzen. Von 888 design erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
7.3 Sofern der Kunde und 888 design keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von 888 design getroffen haben, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von 888 design für seine Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
7.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

8 Eigentumsvorbehalt
888 design behält sich an sämtlichen leistungsgegenständlichen Sachen bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum vor.

9 Nutzungsrechte
9.1 Falls nicht anderweitig vereinbart gewährt 888 design dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG. Falls nicht anderweitig vereinbart ist der Quellcode nicht Gegenstand der Rechtsübertragung.
9.2 Eine Nutzung über die in Absatz 1 beschriebene hinaus ist nicht zulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder auf andere Weise zu verwerten.
9.3 Bis zum Eingang der vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. 888 design kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

10 Schutzrechtsverletzungen
10.1 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen, die auf den Leistungen von 888 design beruhen, darf 888 design – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung und nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden sicherstellen, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
10.2 Für Inhalte und Materialien (Film-, Bild-, Ton-, Text-, Graphik- o.ä.), die der Kunde bereitstellt, ist 888 design nicht verantwortlich. Insbesondere ist 888 design nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte 888 design wegen möglicher Rechtsverstöße die aus vorgenannten Inhalten oder Materialien resultieren in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, 888 design von jeglicher Haftung freizustellen und 888 design die Kosten zu ersetzen, die 888 design wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

11 Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks besteht, nur zurücktreten, wenn 888 design diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

12 Haftung
12.1 888 design haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet 888 design nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Summe der vereinbarten Vergütung.
12.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 12.1, 12.2 oder 12.5 vor.
12.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von 888 design.
12.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

13 Geheimhaltung, Presseerklärung
13.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie beispielsweise Freie Mitarbeiter oder Subunternehmer.
13.2 Der Kunde und 888 design vereinbaren zudem, Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
13.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
13.4 Falls eine Vertragspartei dies verlangt, sind sämtliche von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

14 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit des Kunden mit 888 design und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von 888 design abzuwerben oder ohne Zustimmung von 888 design anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von 888 design der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

15 Sonstiges
15.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
15.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
15.3 Der Kunde und 888 design können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
15.4 888 design darf den Kunden auf der Internetpräsenz von 888 design oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. 888 design hat ferner das Recht, die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

16 Schlussbestimmungen
16.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per elektronische Post erfolgen.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Der Kunde und 888 design werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
16.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
16.4 Erfüllungsort ist Ahrensburg.
16.5 Es gilt das Recht Deutschlands unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.6 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit 888 design ergeben, Ahrenburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

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Quelle: impressum-generator.de